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Die Klassen

Jedem Fahrzeug sein eigener Führerschein...

Es kann sich durchaus lohnen, verschiedene Führerscheine zur gleichen Zeit zu erwerben. Infos dazu gibt's in unserer Fahrschule.

Wir unterrichten folgende Klassen:

Klasse Fahrzeuge Mindestalter
A
Berechtigung zum Führen leistungsbeschränkter Krafträder in den ersten zwei Jahren bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW pro Kilo Leergewicht.

18 Jahre
A1
Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW; für 16 - 17-Jährige 80 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit.

16 Jahre
AU
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.

25 Jahre
B
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit Anhänger bis 750 kg zG oder mit Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht höher als 3,5 t zG ist.

18 Jahre
BE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht unter B fällt.

18 Jahre
M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis
50 cm³, max. 45 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH).

16 Jahre
L
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis
25 km/h, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h.

16 Jahre
S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die bbH von nicht mehr als 45 km/h und einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren,
einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer 
max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

16 Jahre
Mofa
einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbel, wenn die Bauart die Gewähr bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. 15 Jahre

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