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Führerschein mit 17

Begleitendes Fahren

Ablauf Voraussetzungen/Auflagen
Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule

Führerscheinausbildung zur

Klasse B bzw. BE wie bisher, nur ein Jahr früher.

Begleitperson:

Eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en), die ...

  •  das 30. Lebensjahr vollendet haben
  •  mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind
  • nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben
Führerscheinprüfung Mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
Bis Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
  • Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

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